Argumente

Zitat Wikipedia: „Es gibt viele Typen von Argumenten, und diese werden gemäß ihrer Plausibilität eingeordnet. In der Wissenschaft waren deduktive und induktive Argumente wichtig, in der Rhetorik wurden u. a. Sophismen entwickelt und hinterfragt.“

Aus Wiki „Argumente“: https://de.wikipedia.org/wiki/Typen_von_Argumenten

Scheinargumente

„Während bei Fehlschlüssen noch versucht wird, sachbezogen (ad rem) und rational zu argumentieren, benötigt ein Scheinargument keinen logischen Aufbau. Dennoch können Scheinargumentationen oft sehr wirkungsvoll sein.

Persönlicher Angriff

Mit dem Argumentum ad personam unterstellt man dem Gegner, dass ihm allgemein die Fähigkeit oder das nötige Fachwissen fehle („Amateur“), so dass von ihm auf dem betreffenden Fachgebiet von vornherein keine zutreffenden Meinungen zu erwarten seien. Mitunter wird versucht, durch den Hinweis auf für bestimmte Zuhörer negativ besetzte Eigenschaften der Person (Geschlecht, Profession, politische Orientierung etc.) Vorbehalte gegenüber der Meinung des Betreffenden zu erzeugen.

Da die Wahrheit einer Aussage jedoch nur von der Wahrheit der Prämissen abhängt, kann die Validität einer Aussage unabhängig von der Person getroffen werden.

Ein weiteres Argument, das sich gegen die Person des Argumentationsgegners richtet, ist das Tu-quoque-Argument, mit welchem versucht wird, das eigene Verhalten mit einem ähnlichen Verhalten des Gegners zu rechtfertigen.

Unterstellung schlechter Motive

Eine bequeme Möglichkeit der Widerlegung einer unerwünschten Meinung besteht darin, dem diese Meinung Vertretenden unlautere Motive zu unterstellen. Ein kritisierter Politiker wehrt sich mit dem Verweis auf das Motiv des Kritikers, das bloß darin bestehe, das Ansehen von ihm, einem bewährten Politiker, zu beschädigen. Dass jemand weiß, was das innerste Motiv eines anderen Menschen wäre, ist an sich unwahrscheinlich. Insofern erscheint eine solche Abwehr durch das Unterstellen von Motiven als Ablenkungsmanöver. Eine solche Verteidigung durch den Hinweis auf das vermutete Motiv des Kritikers ist mitunter eine Verlegenheitslösung, wenn nämlich die Sachfrage, auf die sich die Kritik bezieht, sehr komplex ist, so dass wenig Hoffnung besteht, einer breiten Öffentlichkeit den Sachverhalt aus der eigenen Warte verständlich zu machen.

Totschlagargument

Als Totschlagargumente (auch Killerphrasen) werden Argumente bezeichnet, die nach Charles Clark nahezu inhaltslose Aussagen sind, von denen der Disputant annimmt, dass die meisten Diskussionsteilnehmer mit ihnen in der Bewertung übereinstimmen und die vor allem der Ablehnung oder Herabsetzung des Gegenübers dienen. Beispiel: „Das haben wir noch nie so gemacht.“

Drohung

Mit dem argumentum ad baculum (baculum = Stock, Prügel) wird das Ende rationaler Diskussion mittels Überreden und Einschüchtern durch Macht und Stärke eingeleitet. „Herr Dorn hat Hochverrat begangen, aber natürlich können Sie weiterhin versuchen, eine anderslautende Meinung an die Öffentlichkeit zu bringen. Machen Sie sich um Ihre Familie keine Sorgen? In der heutigen Zeit kann so viel Schlimmes passieren.“

Dies kann vielfältige Formen annehmen: Gewalt, Erpressung, das Überschreien oder Ächten der gegnerischen Position.

Persönlicher Angriff als Rhetorik

Mit einem Argumentum ad hominem werden die Behauptungen des Gegners mit einer Infragestellung des Gegners selbst entkräftet, die Diskussion verlagert sich von der Sache selbst auf die Person, welche die Sache darlegt.

Die allgemeine Einsicht als Argument

Das argumentum e consensu bzw. Argumentum consensu gentium zielt gerade bei ethischen Debatten darauf, dass die Zuhörerschaft Ansichten, Maximen oder Prinzipien übernehmen soll, da sie angeblich von allen Menschen oder zumindest einer Vielzahl, die sich darin nicht gegenseitig beeinflusst haben soll, geteilt werden. Die Behauptung soll aufgewertet werden, da sie anscheinend von Natur aus von allen Menschen geteilt wird oder weil sie Ergebnis einer Schlussfolgerung darstellt, die jede hinreichend entwickelte Gesellschaft angestellt und für gültig befunden hat. Beispiel: „Bei allen Kulturen dieser Welt gilt der Mord an einem gleichberechtigten Menschen als schweres Verbrechen. Auch hier unter uns ist Mord immer ethisch verwerflich.“

Auch manipulierend als das Herausstellen einer Position als eine so allgemein anerkannte Wahrheit, dass ein Widerspruch absolute Unwissenheit und Weltfremdheit suggeriert.

„Jeder (Schuljunge) weiß doch, dass jede Verbrennung Flammen erzeugt.“ (Welches ebenfalls ein „argumentum ad populum“ darstellt.)

Mittels dieser typischen Einleitung versucht der Argumentierende kritisches Nachfragen seiner Position zu verhindern, indem er Angst und Scham vor der eigenen Unwissenheit erzeugt.

Scheinrationalität

Das argumentum ad iudicium beruft sich auf den gesunden Menschenverstand im Allgemeinen bzw. den der Zuhörerschaft. Beispiel: „Die Relativitätstheorie stimmt nicht, das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand. Wenn eine Zeitverschiebung nur von der Relativgeschwindigkeit abhängt, dann müssten Zwillinge, einer auf einem schnellen Raumschiff, einer auf der Erde, immer gleich alt bleiben. Schließlich kann jeder behaupten, der andere bewegt sich von ihm fort.“ (Zwillingsparadoxon)

Als Widerlegung kann man darauf hinweisen, dass sich Diskutanten oft darüber uneinig sind, was für sie eine überzeugende Demonstration des gesunden Menschenverstandes ist. Aber auch bei Einigkeit der Diskutanten untereinander versagt der gesunde Menschenverstand oft bei abstrakten oder nur extrem genau zu definierenden Problemen (Wahrscheinlichkeitsrechnung, Ziegenproblem) und setzt oft unterbewusst kulturell abhängige Bedingungen voraus, die falsch sein können.

Schweigen als Argument

Mit dem argumentum ex silentio wertet der Historiker das Nichterwähnen eines bestimmten Ereignisses durch eine bestimmte historische Quelle als Indiz dafür, dass dieses Ereignis nicht stattgefunden hat. Dieses Argument gilt in der Geschichtsforschung nicht als zwingend, aber wenn eine Quelle über Zeit und Ort des fraglichen Ereignisses sehr dicht berichtet, besitzt dieses Argument eine gewisse Plausibilität.

Im Rahmen der juristischen Auslegungstechnik wird mitunter auf ein solches argumentum ex silentio zurückgegriffen. Hier wird das Argument „aus dem Schweigen des Gesetzes“ als Erkenntnisquelle verwendet. Ein Beispiel: „Bei nahezu allen Haftungsnormen des Zivilrechts wird als haftungsbegründende Voraussetzung ein subjektives Element (also Vorsatz oder Fahrlässigkeit) verlangt. Bei der Haftungsnorm der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB aber schweigt das Gesetz zum Vorliegen eines subjektiven Elements. Aus dem Schweigen des Gesetzes kann geschlossen werden, dass im Rahmen der Tierhalterhaftung gerade kein Vorsatz sowie keine Fahrlässigkeit vorliegen muss.“[

Beurteilung anhand von Konsequenzen

Argumentum ad consequentiam bezeichnet ein Argument, bei dem der Wahrheitsgehalt einer Aussage anhand der Konsequenzen beurteilt wird, die sich aus der Akzeptanz bzw. der Ablehnung dieser Aussage ergeben. Beispiel: „Das kann nicht wahr sein, denn das würde alles zerstören, wofür dieses Land steht!“

Die Verwendung des Argumentum ad Consequentiam ist je nach Kontext jedoch nicht zwingend fehlschlüssig. Es wird üblicherweise verwendet, wenn positive bzw. negative Konsequenzen verschiedener Handlungsoptionen diskutiert werden.  Das Schema dieser Argumentation ist: Die Ausführung von A hat negative bzw. positive Konsequenzen. Also sollte A nicht ausgeführt bzw. ausgeführt werden.“